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Informieren Sie sich

Fällgenehmigung

Wenn ein Baum gefällt werden muss, dann ist es in der Regel notwendig eine Fällgenehmigung bei Ihrer zuständigen Gemeinde zu beantragen. Damit Sie sich

vorab mit den Bestimmungen Ihrer Gemeinde oder  Ihrer Stadt vertraut machen können, finden Sie anbei die Baumschutzsatzungen/-verordnungen die im

Landkreis Harburg und der Stadt Hamburg erlassen wurden.

Wir übernehmen den gesamten Genehmigungsprozess für Sie!

Buchholz in der Nordheide
Baumschutzsatzung
Gemeinde Buchholz in der Nordheide
Samtgemeinde Elbmarsch
Baumschutzsatzung
Gemeinde Marschacht
Hamburg
Baumschutzverordnung
Stadt Hamburg
Samtgemeinde Hanstedt
Baumschutzsatzung
Gemeinde Undeloh
Handreichung § 17 Abs. 3 BNatSchG
Samtgemeinde Hollenstedt
Baumschutzsatzung
Gemeinde Appel
Samtgemeinde Jesteburg
Baumschutzsatzung
Gemeinde Bendestorf
Rosengarten
Baumschutzsatzung
Gemeinde Rosengarten
Seevetal
Baumschutzsatzung
Gemeinde Seevetal
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